Der Fokus der GoBD liegt im Wesentlichen auf der Unveränderbarkeit der Daten im kaufmännischen Bereich. Dazu zählen:
Erstellung steuerlich relevanter Daten mit Word und Excel. (Bsp: Rechnungen und Kassenbücher)
Historische Stammdaten (Kunden- Artikel- und Lohnstammdaten)
Festschreibung aller Dokumente (von der Auftrags-Abwicklung bis zur Rechnung)
Buchhalterische Verarbeitung elektronischer Rechnungen mit Kontierungsinformationen
Neufassung der Anforderungen an die Papierablage
Verarbeitung gescannter Dokumente
Festschreibung von Buchungssätzen und Belegen in Zusammenhang mit der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
Letztendlich dienen diese Vorgaben dazu, dass ein Fachkundiger sich in kürzester Zeit einen Überblick über das Unternehmen und die kaufmännische Abwicklung verschaffen kann.
Das konsequente Führen einer Verfahrensdokumentation ist von der Gründung bis hin zur Liquidation der Firma notwendig.
Es ist tricky, die Änderungen während der Laufzeit der Verfahrensdokumentation in Papierform vorzuhalten. Wenn dann der Betriebsprüfer kommt und für einen Zeitraum in der Vergangenheit prüfen will werden Sie sich schwer tun.
Bestandteile der Verfahrensdokumentation:
Handbücher der eingesetzten Soft- und Hardware
Testate
Softwareupdates
Hardwaretausch
Schnittstellen
Arbeitsanweisungen
Darüber hinaus gibt es noch Einiges mehr. Diese Dokumente müssen vorgehalten und die Gültigkeit dokumentiert werden.
Möchten Sie mehr über die Verfahrensdokumentation nach GoBd erfahren, oder die Software GoBD Data Online nutzen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns: